Hinweisgebersystem
Das Thema Compliance wird von Getzner Textil sehr ernst genommen. Getzner Textil fördert und fordert die Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitarbeitenden sowie der mit unserem Unternehmen geschäftlich verbundenen Personen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sonstigen externen und internen Vorgaben.
Das Hinweisgebersystem stellt dabei ein zentrales Element einer guten Compliance-Organisation dar. Für Getzner Textil ist es bedeutsam, beobachtetes Fehlverhalten oder Missstände frühzeitig erkennen, aufklären und abstellen zu können. Getzner Textil hat daher gemäß EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019) ein vertrauliches Hinweisgebersystem eingerichtet, das auch die Meldung anonymer Hinweise ermöglicht.
Für die Abgabe von Hinweisen bietet Getzner verschiedene Möglichkeiten an:
• Über das digitale Hinweisgebersystem
Hinweise können über das digitale Hinweisgebersystem „EQS Integrity Line“ einfach und auf Wunsch anonym eingereicht werden.
• Per E-Mail
Ein Verdacht auf einen Compliance-Verstoß kann schriftlich per E-Mail an die Compliance-Adresse Y29tcGxpYW5jZUBnZXR6bmVyLmF0 gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von Hinweisen immer im guten Glauben sein müssen. Das bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung davon ausgehen, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen wahr sind. Meldungen dürfen nicht missbräuchlich abgegeben werden. Die Meldung von absichtlich falschen oder unwahren Hinweisen ist nicht erlaubt.
Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich eine hinweisgebende Person strafbar machen kann, wenn sie wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.
Schutz von Hinweisgebenden
In Übereinstimmung mit der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie sowie den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen stellt Getzner Textil sicher, dass Sie als Hinweisgeberin oder als Hinweisgeber nicht mit negativen Folgen welcher Art auch immer rechnen müssen (vorausgesetzt die Meldung ist nicht missbräuchlich erfolgt).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!